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Geplantes Anti-Terror-Gesetz: Personalausweisentzug auf bloßen Verdacht verstößt gegen Grundrechte

Deutsche Behörden sollen Personen, die von den Sicherheitsdiensten als ›gewaltbereite Islamisten‹ eingestuft wurden, den Personalausweis entziehen können. Sie sollen ersatzweise einen, selbst zu bezahlenden, Sonderpersonalausweis erhalten, der nicht zur Ausreise aus Deutschland berechtigt.
Damit soll eine Ausreise der ›Terrorverdächtigen‹ in Kampfgebiete wie Syrien oder Irak, vor allem über die Türkei, verhindert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der nach Beschluss durch den Bundestag bereits im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten soll, hat das Bundeskabinett heute bewilligt.

Dazu Ibrahim David Tuygun, Mitglied der Göppinger Piraten:
»Die Piratenpartei lehnt die geplante Änderung des Personalausweisgesetzes ab. Allein auf einen, wie auch immer gearteten, Verdacht hin soll Bürgern in Zukunft der Personalausweis entzogen werden können. Insbesondere der fehlende Richtervorbehalt verstößt gegen die Grundsätze eines Rechtsstaates.

Auch darf zurecht an der Wirksamkeit dieser Maßnahme gezweifelt werden – so könnten insbesondere ›echte‹ Islamisten vorgewarnt werden und ›rechtzeitig‹ ausreisen. Auch kann das Vorhalten eines weiteren Personalausweises, z.B. durch eine Verlustmeldung, nicht verhindert werden.

Wir dürfen nicht unsere Freiheit für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit opfern. Anschläge wie der in Paris werden unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht zum Einstürzen bringen können – Maßnahmen wie die hier geplante hingegen schon.«